Kaum ein Trend hat in den vergangenen Jahren derart an Fahrt aufgenommen wie das Reisen im eigenen Camper. Frei und flexibel unterwegs sein, morgens mit Blick auf den See aufwachen und abends spontan an einem anderen Ort den Sonnenuntergang genießen – für viele Menschen ist das die ultimative Form des Urlaubs.
Die Nachfrage nach Campingfahrzeugen ist entsprechend gestiegen, die Zahl der Neuzulassungen hat Rekorde gebrochen. Vom selbst ausgebauten Van bis zum luxuriösen Wohnmobil – Camping ist längst kein Nischenthema mehr, sondern Ausdruck eines Lebensgefühls.
In Zeiten, in denen klassische Pauschalreisen an Reiz verlieren und Individualität immer mehr zählt, bietet der Camper genau das Maß an Freiheit, das viele suchen. Doch auch bei der vermeintlich vogelfreien Art zu reisen müssen eine ganze Reihe an Regeln beachtet werden.
So wurde der Straßenverkehrsordnung (StVo) erst kürzlich ein neuer Paragraph hinzugefügt, der ab dem 19. Juni viele Camper in Deutschland betrifft. Denn alle verbauten Flüssiggasanlagen benötigen nun eine regelmäßige Prüfung beim Fachmann oder der Fachfrau.
Einerseits müssen sich alle neuen Camper-Fahrzeuge vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage einer Prüfung unterziehen. Diese muss dann in der Folge alle zwei Jahre erneuert werden.
Die Gasprüfung erfolgt komplett unabhängig von der regulären Hauptuntersuchung und muss von entsprechend zertifizierten Fachleuten vorgenommen werden. Auch wer seinen Camper vielleicht selbst ausgebaut hat, darf die Prüfung nicht auf eigene Faust machen.
Tatsächlich gilt die neue Regelung aber nur für Fahrzeuge mit fest verbauten Gasanlagen. Wer lediglich einen mobilen Gaskocher oder -grill im Fahrzeug hat, ist von dem Paragrafen nicht betroffen.
Laut ADAC fallen für eine entsprechende Gasprüfung bei Expert:innen zwischen 40 und 80 Euro an. Diese dauert weniger als eine Stunde, je nach Anzahl an verbauten Geräten. So werden etwa auch Gaskühlschränke auf undichte Stellen und ähnliches untersucht.
Grund für die neue Regelung ist die Sicherheit im Fahrzeug. "Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei, besteht Unfallgefahr, etwa wenn unbeabsichtigt Gas austritt und sich entflammt", heißt es hierzu auf der Seite des ADAC. Bei Defekten bestehe mitunter sogar Lebensgefahr.
Bei Missachtung der Regelung begehen Camper:innen eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür wird entsprechend ein Bußgeld fällig.
Wird man ohne Prüfungsnachweis erwischt, gilt die Länge der Fristüberschreitung als Maßstab. Bei zwei bis vier Monaten ohne Gasprüfung werden 15 Euro fällig, bei vier bis acht Monaten sind es 25 Euro. Wer mehr als acht Monate ohne Gasprüfung unterwegs ist, zahlt 60 Euro Strafe.
Zudem dürfen Campingplätze ab Ende Juni in diesem Zusammenhang auch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Wer ohne Gasprüfung unterwegs ist, kann des Platzes verwiesen werden.
Der ADAC empfiehlt allerdings allen Campern, die Prüfung regelmäßig durchzuführen. "Am meisten gewinnen die Camper selbst – die regelmäßige Prüfung der Gasanlage sorgt für Sicherheit und ist eine wichtige Voraussetzung für unbeschwerten Urlaub", erklärt Campingexperte Martin Zöllner.