Die Preise für eine Unterkunft im Urlaub können mitunter sehr variieren. Wer mit dem eigenen Camper unterwegs ist, kann sich vor allem in der Nebensaison über niedrigere Preise freuen. Im Hotel wird es – je nach Anzahl der Sterne – meist durchaus preisintensiver.
Ein Kostenpunkt bleibt aber für alle gleich, die sich im Urlaub irgendwo einen Schlafplatz suchen: die Kurtaxe. Diese zusätzliche Abgabe ist unabhängig vom Übernachtungspreis und pro Person und Nacht zu zahlen.
Bekannt dürfte die Kurtaxe vor allem denen sein, die regelmäßig Urlaub an der Ostsee machen. Denn die Abgabe wird nicht in allen, vor allem aber in touristischen Regionen erhoben. Genau deswegen ist in einem Ostseebad nun aber ein Streit entfacht.
René Kröger kommt aus dem Örtchen Fuhlendorf in Mecklenburg-Vorpommern und war wegen der dortigen Kurtaxe vor Gericht gezogen. Die Gebühr streicht seit Jahren das Amt in der nächst größeren Stadt Barth ein.
Konkret werden in Fuhlendorf und den angrenzenden Orten Pruchten und Saal zwei Euro pro Person und Übernachtung fällig. Solche Abgaben müssen in der Regel in der Satzung der jeweiligen Gemeinde festgeschrieben sein.
René Kröger kritisierte, dass in der Satzung von Fuhlendorf jedoch gar keine Kurtaxe steht. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommer bestätigte, dass die Abgabe damit seit Jahren unrechtsmäßig eingestrichen wurde.
Wie das Portal "moin.de" berichtet, darf die fehlende Regelung aber im Nachhinein ergänzt werden. Die Gemeinde kann die Kurtaxe somit wie gehabt erheben.
René Kröger selbst sitzt im Gemeinderat. Er kritisiert das Vorgehen und die allgemein fehlende Transparenz innerhalb der Gemeinde und in den Ämtern in Barth.
Im Gespräch mit "moin.de" legt er nahe, dass die Kurtaxe als Ausgleich für finanzielle Lücken im Haushalt genutzt werde. Eigentlich ist die Kurtaxe für Investitionen in touristische Infrastruktur vorgesehen.
Fuhlendorf liegt am Bodstedter Bodden nahe der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst. Insgesamt leben hier etwa 800 Menschen, große Hotels gibt es keine.
Da Kröger selbst aber Ferienwohnungen vermietet, eskaliert der Streit nun immer weiter. Von behördlicher Seite droht man ihm bereits mit Vollstreckungsbefehlen. Für jede nicht erhobene Kurtaxe müsste er dann 50 Euro zahlen.
Wird die Satzung nun wirklich verändert, haben die Vermieter:innen dagegen nur wenig Argumente.